AGB

Einleitung 

Das Locos Werte-Kaufen Sicherlager ist ein Angebot der Locos Deutschland GmbH & Co KG, Am Riedrain 25, 36124 Eichenzell, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE193946553 Telefon +49 6659/98632-0, Fax: +49 6659/98632-16, E-Mail: info@locos.de, Homepage: www.locos.de , (nachfolgend "LOCOS" genannt). 
Das Locos Werte-Kaufen Sicherlager bietet den Kunden die Möglichkeit, Edel- sowie ausgewählte Technologiemetalle, seltene Erden, Anlagediamanten und Farbedelsteine zu erwerben und in einer vollumfänglichen ge- und versicherten Sammelverwahrung zu lagern. Locos führt ebenso ein Verzeichnis zur Verwaltung für die Kunden. 

§1 Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der LOCOS aus den Bereichen Edelmetalle, Technologiemetalle, seltene Erden und Anlagediamanten (nachfolgend "Sachwerte") sowie deren Lagerung und Verwaltung erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB"). Diese AGB sind Grundlage des jeweiligen Auftrages mit LOCOS, auch wenn dieser Auftrag in sonstiger Weise im Wege des Fernabsatzes bzw. des elektronischen Geschäftsverkehrs abgeschlossen wurde. Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen LOCOS mit Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend "Kunde"). Die AGB des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn LOCOS deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat oder auf ein Schreiben Bezug genommen hat, dass die AGB des Kunden enthält. Als primäres Kommunikationsmittel zwischen der LOCOS und dem Kunden wird „E-Mail“ festgelegt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, Änderungen seiner E-Mail Adresse unverzüglich LOCOS mitzuteilen. Der Verwahrer erbringt in diesem Zusammenhang keine Finanzdienstleistungen, insbesondere keine Vermögensverwaltung.

§2 Vertragsschluss

1. Kunden geben mittels des Antrages auf Eröffnung eines Locos Werte-Kaufen Sicherlager ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über das Locos Werte-Kaufen Sicherlager ab. LOCOS ist berechtigt diese Angebote anzunehmen. Erst wenn Locos das Angebot eines Kunden innerhalb der gesetzlichen Annahmefrist annimmt, kommt der Vertrag über das Locos Werte-Kaufen Sicherlager (nachfolgend „Verwahrvertrag“ genannt) zustande, ohne dass es eines Zugangs der Annahmeerklärung beim Kunden bedarf.. LOCOS wird den Kunden über die Annahme und das Wirksamwerden des Verwahrvertrages schriftlich unterrichten. LOCOS ist berechtigt, das Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Mindestkaufbetrag für den Erwerb von Sachwerten beträgt EUR 5.000 bei einer Einmalzahlung und EUR 50 beim Sparplan.
2. Der Kaufbetrag ist unverzüglich nach Zugang der Mitteilung von LOCOS über die Annahme des Antrages auf Eröffnung eines LOCOS Werte-Kaufen Sicherlager auf das in dem Antrag genannte Einzahlungskonto zu zahlen.

§3 Gegenstand des Vertrages 

Vertragsgegenstand ist der Kauf sowie die entgeltliche Verwahrung von Edelmetallen und Technologiemetallen, seltenen Erden, Diamanten und Farbedelsteine. Gold kann sowohl in Liechtenstein als auch in Frankfurt a. Main,Deutschland eingelagert werden. Silber,Platin und Palladium werden in Liechtenstein in einem Zollfreilager eingelagert. Die Metalle Rhodium, Ruthenium, Iridium sowie die Technologiemetalle Indium, Gallium, Germanium, Hafnium, Rhenium und seltene Erden wie Neodymoxid, Terbiumoxid, Dysprosiumoxid sowie Anlagediamanten und Farbedelsteine werden ausschließlich in Deutschland (Frankfurt am Main) eingelagert. Locos kauft im Auftrag des Kunden im eigenen Namen die jeweiligen Sachwerte, verwahrt die¬se zusammen mit den in Ihrem Besitz befindlichen Sachwertebestand in einem Sammelbestand und verschafft dem Kunden Eigentum an dem gekauften Sachwert, indem er ihm Miteigentum nach Bruchteilen an dem Sammelbestand einräumt. Locos führt für jeden Kunden ein Verzeichnis zur Verwaltung seines Miteigentumsanteils an dem betreffenden Sachwerte-Sammelbestand. Die Parteien sind sich über den Eigentumsübergang einig.
2. Locos trägt dafür Sorge, dass die eingelagerten Sachwerte zu je¬der Zeit zum aktuellen Wiederbeschaffungswert gegen Einbruch, Diebstahl und Raub versichert sind. 

§4 Dauer des Vertrages 

1.Der Verwahrvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 
2. Jeder Kunde kann den Verwahrvertrag ganz oder teilweise kündigen. Die Kündigung /Teilkündigung hat per Brief oder Telefax gegenüber LOCOS zu erfolgen. In diesem Fall gilt die Kündigung/Teilkündigung als formgerecht eingegangen. 
3. Das Recht zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft ist – auch mit Wir¬kung über den Tod des Kunden hinaus – für immer ausgeschlossen. 

§5 Abw. von Kaufaufträgen/Einzelkauf regelm. Kauf von Sachwerten

1. Nach Eingang des Kaufbetrages auf dem Einzahlungskonto wird LOCOS eine dem eingezahlten Kaufbetrag entsprechende Menge/Anzahl der vom Kunden gewünschten Sachwerte von seinen Lieferanten (anerkannte und zertifizierte Rohstoffgroßhändler sowie Prägeanstalten und/oder Edelmetallgroßhändler) erwerben. Im Rahmen der Sammelverwahrung kann Locos, neben dem Erwerb von physischen Edelmetallen auch „Buchmetall“ erwerben. Buchhalterisches Edelmetallguthaben (Buchmetall) ist zu 100% physisch hinterlegt und wird in Gramm oder Unzen geführt. Es besteht jederzeit Anspruch auf physische Auslieferung in verfügbaren Barren oder Münzen. Sofern der Kunde die Auslieferung von Buchmetall verlangt, stellt Locos die anfallenden Präge- bzw. Herstellungskosten für das jeweilige verfügbare Produkt in Rechnung.Teilweise werden auch auf Wunsch des Kunden ganze Stücke (Goldmünzen, Anlagediamanten) eingelagert. Im Übrigen unterliegt der Auftrag zum Kauf von Sachwerten keiner Laufzeit. Einzelkäufe werden einmal wöchentlich, jeweils am Montag getätigt. Der Erwerb von Sachwerten bei regelmäßigen Sachwertkäufen erfolgt zweimal im Monat (grundsätzlich zum 1. und zum 15. eines Monats und zwar gemäß nachstehenden Grundsätzen jeweils montags). Fällt ein Montag auf einen gesetzlichen Feiertag oder ist der Sachwertehandel an einem Montag aus einem sonstigen wichtigen Grund (Aussetzung des Handels) nicht möglich, findet der Erwerb am nächstmöglichen Handelstag statt. Bei erteilter Einzugsermächtigung ist ein Widerruf bis zu 14 Tage vor dem Einzugstermin möglich. Eine Änderung der Höhe der Anpassungen oder eine endgültige Beendigung kann der Kunde jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen beantragen. Beim Einkauf der Sachwerte können sich ungerade Rechnungssummen ergeben, so dass die Einkaufsrechnung von der angegebenen Investitionssumme des Kunden geringfügig nach unten oder oben abweicht. Sollte der Kunde einen gewissen Prozentteil seines Depots teilweise aus ganzen Stücken beimischen wollen, dann wird die noch anteilig übrigbleibende Menge des entsprechenden Investitionsanteils in die kleinst mögliche Einheit innerhalb der jeweiligen Sachwertgruppe ( Gold, Diamant etc.) hinzuaddiert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden.
2.Der Kauf erfolgt am in Abs. 1 genannten Handelstag zu dem aktuellen Preis am Tag der Bestellung der Sachwerte durch Locos. Richtpreise sind auf der Homepage unter www.locos.de/sicherlager einsehbar. Für den Sachwertkauf werden alle eingehenden bzw. abgebuchten Zahlungen berücksichtigt, die bis 10:30 Uhr des Handelstages verbucht werden konnten. Die vom Kunden an Locos überwiesenen Gelder bleiben unverzinst. Es werden ausschließlich registrierte Barren mit einem Feinheitsgrad von mindestens 999 / 1.000 gelagert, die von Her¬stellern stammen, die der „Good Delivery List of Acceptable Refiners“ der „London Bullion Market Association“ (LBMA) angehören. Die Hinterlegung von Rhodium, Iridium und Ruthenium erfolgt bevorzugt in Form von industrieüblichem Schwamm bzw. Pulver mit einer Reinheit von mind. 99,9%. Das entspricht dem industriellen Standard. In Ausnahmefällen können die genannten Metalle auch aus anderen Quellen bezogen werden, um die physische Hinterlegung sicherzustellen. Für Technologiemetalle (Rhenium, Germanium, Gallium, Indium, Hafnium) und seltene Erden (Neodymoxid,Terbiumoxid und Dysprosiumoxid) gilt: Es werden ausschließlich komplette „Chargen“ gekauft, die dem Qualitätsstandard der Industrie entsprechen.
3. Bis zur Einlagerung verbleiben die erworbenen Edelmetalle bei dem jeweiligen Lieferanten. Der Verwahrer überträgt dem Kunden Eigentum an den verkauften Sachwerten, indem er ihm Miteigentum nach Bruchteilen an allen in seinem (mittelbaren) Besitz befindlichen zum jeweiligen Sammelbestand gehörenden Sachwerten einräumt. Der mittelbare Besitz an der erworbenen Menge der Sachwerte wird dadurch eingeräumt, dass sie dem für den Kunden geführten Verwahrverzeichnis gutgeschrieben wird. Die Parteien sind sich über den Eigentumsübertrag einig.

§6 Einlagerungsbestätigung

Mit der Einlagerungsbestätigung wird dem Kunden die Gutschrift der zu Miteigentum nach Bruchteilen und /oder ganzer Stücke erworbenen Sachwerten bescheinigt. Die vom jeweiligen Kunden erworbenen Miteigentumsanteile der entsprechenden Sachwerte werden dem Verwahrverzeichnis des Kunden kontenmäßig nach Gewicht, Wert und Stücken je nach Bestellung gutgeschrieben und können auch bei Barren den Bruchteil einer Gewichtseinheit ausmachen( 1g).Gewicht und Wert der Edelmetalle werden auf drei Stellen hinter dem Komma angegeben. Das gutgeschriebene Gewicht ist für die Bestimmung des Miteigentum-Bruchteils am Gesamtbestand der eingelagerten Sachwerte maßgebend. Diese Informationen erfolgen per E-Mail.

§7 Bestandsaufstellung 

Dem Kunden wird zweimal jährlich eine individuelle Aufstellung über sein Sachwerteverzeichnis, davon einmal als Jahresauszug zum letzten Handels¬tag eines jeden Kalenderjahres per E-Mail zugestellt. Legt der Kunde nicht innerhalb eines Monats ab dem Erstellungsdatum der jeweiligen Aufstellung schriftlich Widerspruch gegen die Bestandsaufstellung ein, gilt diese als genehmigt. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Einstellung des jeweiligen Depotauszuges ausdrücklich hingewiesen. 

§8 Auslieferung oder Auszahlung im Falle der Kündigung/Teilkündigung

1. Die Einlagerung der Sachwerte erfolgt grundsätzlich auf unbestimmte Zeit.
2. Der Kunde kann die Einlagerung der Sachwerte jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen bzw. beenden durch:
a) Übertragung der Sachwerte auf andere Kunden von LOCOS und Mitteilung dieser Übertragung gegenüber der LOCOS in Schriftform,
b) Beauftragung von LOCOS zur physischen Auslieferung an den Kunden gemäß nachfolgenden Regelungen und Voraussetzungen unter Ziffer 4.
c) Verkauf der Sachwerte. Der Kunde ist Eigentümer der von ihm erworbenen Sachwerte und kann diese jederzeit eigenständig verkaufen. Ein Recht auf Verkauf oder Barausgleich gegenüber LOCOS besteht nicht.
3. Eine Kündigung des Lagervertrages durch LOCOS kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein wichtiger Grund in diesem Sinn liegt insbesondere vor, wenn: 
a)  der Kunde falsche Angaben im Zusammenhang mit diesem Vertragsschluss macht, 
b)  der Kunde im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Geldwäschegesetzes (GwG) verstößt, 
c)  der Kunde den Verwahrer vorsätzlich schädigt oder versucht zu schädigen, 
d) der Kunde einer Änderung der Vertragsbedingungen nach § 15 nicht zustimmt und dem Verwahrer eine Fortsetzung des Vertrages ohne eine Änderung er Vertragsbedingungen nicht zumutbar ist. 
e) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch vor, wenn LOCOS ihrerseits die Lagerräume gekündigt werden und keine geeigneten Ersatzlagerräume beschafft werden können oder aufgrund der Änderung gesetzlicher Bestimmungen die Fortsetzung des Lagervertrages unmöglich oder unzumutbar wird.
4. Die physische Auslieferung von Bruchteilseigentum kann der Kunde nur verlangen, soweit der Wert der ihm zugewiesenen Verrechnungseinheiten dem Wert vollständiger Gebinde/ Stücke bzw. Barren ab 100 g bei Gold, Platin und Palladium und 1 kg bei Silber oder ganze Stücke Diamanten zum Zeitpunkt der Kündigung entspricht. Unvollständige Gebinde kann der Kunde durch Zuzahlung auffüllen. Sofern eine Zuzahlung erforderlich ist, um eine Auslieferung vornehmen zu können, wird LOCOS dem Kunden den erforderlichen Zuzahlungsbetrag mitteilen. Auslieferungsort für die Gebinde / Stücke bzw. Barren oder Diamanten ist der jeweilige Lagerort. Sämtliche mit der Auslieferung im Zusammenhang stehenden Kosten, wie z. B. anfallende Steuern, Zölle, Transportkosten, Versicherungen oder weitere Abgaben hat der Kunde zu tragen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Erhalt von Barren, Diamanten oder Gebinden in bestimmten Größen oder Stückelungen oder eines bestimmten Herstellers. Die Auslieferung von Sachwerten erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Frist für eine physische Auslieferung beträgt längstens 4 Wochen ab Zugang der Kündigung des Kunden bei LOCOS. Bei der Auslieferung beträgt die Gebühr für die Auslieferung oder Abholung 1,0 % des Metallwerts - mindestens jedoch 150 EUR inkl. der anfallenden Ust. und wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist vor der physischen Auslieferung zur Zahlung durch den Kunden an LOCOS fällig.
5. LOCOS ist nicht verpflichtet, Sachwerte des Kunden anzukaufen.
LOCOS unterstützt jedoch gerne die Kunden beim Wiederverkauf der Sachwerte an die Industrie, Metallhändler, andere Kunden von LOCOS oder sonstige Käufer. Beim Ankauf der Edelmetalle Gold, Silber ,Platin und Palladium würde sich Locos an dem Fixingpreis der Londoner Börse orientieren. 
6. LOCOS weist darauf hin, dass die steuerliche Behandlung des Sachwertverkaufs in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt. Die Klärung der Frage, ob beim Kunden durch die Veräußerung ein steuerlicher Vorgang verwirklicht oder ausgelöst wird, obliegt diesem selbst. Der Kunde ist ggf. selbst gegenüber den Finanzbehörden erklärungs- und abgabepflichtig. LOCOS kann diesbezüglich keine Steuerberatung anbieten und verweist auf die steuerberatenden Berufe. Werden die Sachwerte länger als ein Jahr gehalten, fällt in Deutschland derzeit auf die erzielten Gewinne keine Spekulationssteuer oder Einkommensteuer bei Verkauf an. Da die Sachwerte in einem Zolllager und Umsatzsteuerlager eingelagert werden, fällt Umsatzsteuer nur dann an, wenn der Kunde die physische Herausgabe der Sachwerte verlangt. Es könnte zu Änderungen im Steuerrecht kommen und diese Änderungen könnten ggf. eine nachteilige Ertragsentwicklung zur Folge haben.
7. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass er die jeweils anfallende Umsatzsteuer des Verbringungslandes zu entrichten hat.Weiterhin sind die ges. Vorgaben der jeweiligen Verbringungsländer zu beachten.

§9 Vergütung, Lagergebühren

Der Kaufbetrag ( Preisfeststellung siehe § 5Abs.1+2) wird grundsätzlich zu 100 % zum Erwerb von Sachwerten verwendet und bei Einmalanlagen erfolgt keine zusätzliche Vermittlungsgebühr durch Locos. Lediglich bei Sparplänen wird ein Monatsbetrag als einmalige Vermittlungsgebühr zur Einrichtung erhoben.( Regelung in separatem Vermittlungsvetrag)
Der Verwahrer erhält eine Verwaltungsgebühr bezogen auf die dem Edelmetalldepot des Kunden gutgeschriebenen Menge an den jeweiligen Sachwerten. Bei Gold, Silber,Platin Palladium, Rhodium, Iridium, Ruthenium und Diamanten 0,45% pro Halbjahr. Für Industriemetalle (Indium, Rhenium, Germanium, Gallium und Hafnium) und seltene Erden ( Neodymoxid, Terbiumoxid und Dysprosiumoxid) entstehen Kosten von 0,75 % pro Halbjahr. Die Lagergebühren werden halbjährlich im Nachhinein nach entsprechender Rechnungsstellung per E-Mail fällig und der Kunde erhält einen Verwahrauszug seiner Bestände. In dieser Gebühr sind sämtliche Leistungen des Verwahrers wie Verwaltung, Lagerung und Versicherung beinhaltet. Die Verwahrgebühren werden vom hinterlegten Kundenkonto eingezogen. Bei unterjährigem Verkauf oder Entnahme des Bestandes entsteht die Lagergebühr zeitanteilig. Gerät der Kunde mit der Zahlung der Lagergebühren mehr als 30 Tage in Verzug, so ist Locos berechtigt, anteilg Sachwerte des Kunden zur Deckung der Lagergebühren zum aktuellen Marktpreis zu veräußern.

§10 Verwahrung 

1.Der Kunde erklärt sich mit Abschluss des Vertrages über das LOCOS Werte-Kaufen Sicherlager ausdrücklich mit einer Sammelverwahrung einverstanden. Diesbezüglich gelten die in den vorliegenden Vertragsbedingungen getroffenen Vereinbarungen auch mit Wirkung gegenüber Sonderrechtsnachfolgern. Die gesetzlichen Regelungen der  §§ 744 und 745 BGB betreffend die gemeinschaftliche Verwaltung sind ausgeschlossen. 
2. Der Verwahrer ist berechtigt, aus dem jeweiligen Edelmetallsammelbestand jedem Kunden die ihm gebührende Menge des Edelmetalls auszuliefern oder die ihm selbst gebührende Menge der Sachwerte auszuliefern, ohne dass es hierzu der Zustimmung der anderen Beteiligten bedarf. In anderer Weise darf der Verwahrer den Sammelbestand nicht verringern. 
3. Die Sammelverwahrung erfolgt in gesicherten Räumen eines Zollfreilagers in Liechtenstein und in Frankfurt a. Main ( Deutschland).
Hierzu ist der Verwahrer berechtigt, die Sachwertbestände im eigenen Namen einem Drittverwahrer, zur Verwahrung anzuvertrauen. Der Verwahrer klärt den Drittverwahrer auf, dass der betreffende Metallbestand nicht ihm gehört.
4.Im Falle einer Insolvenz der LOCOS steht dem Kunden ein Aussonderungsrecht gemäß § 47 der Insolvenzordnung zu. Konkret bedeutet das, dass der Kunde im Fall einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter die Herausgabe seiner Sachwerte fordern kann.
5.Locos ist berechtigt,den Miteigentumsanteil des Kunden an dem Gebinde durch einen gleichwertigen Miteigentumsanteil an einem anderen Gebinde desselben Produktes zu ersetzen, soweit dies wirtschaftlich erforderlich ist. Von den Beschränkungen des §181 BGB wird Locos insoweit befreit.

                                                                                            
§ 11 Haftung des Verwahrers, Risikohinweis

1. Die Verpflichtung des Verwahrers beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Verwahrung der Sachwerte. Eine weitergehende Verpflichtung, z.B. zur Beratung im Hinblick auf den Erwerb und / oder Verkauf von Sachwerten oder die wirtschaftliche Nutzung der verwahrten Sachwerte wird von dem Verwahrer nicht geschuldet.
2. Locos darf an keinen Edelmetallleihgeschäft teilnehmen und keine von Kunden eingelagerte Sachwerte verleihen oder sonst über sie verfügen.
3. Der Verwahrer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Vertragspartnerregel mäßig vertrauen darf. Der Verwahrer übernimmt keine Haftung für Schäden höherer Gewalt (z. B.Naturkatastrophen).
4. Die Kursentwicklung der Sachwerte richtet sich generell nach dem Angebots- und Nachfrageverhalten der Marktteilnehmer in diesem speziellen Marktsegment. Die Sachwerte können erheblichen Preisschwankungen (sog. Volatilität) unterliegen, die auf verschiedenen nicht vorhersehbaren Entwicklungen beruhen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund sich verändernder Marktbedingungen der Preis dieser Sachwerte zukünftig sinkt und der Kunde somit einen Wertverlust seiner Sachwerte hinnehmen muss. Auch besteht das Risiko von Währungsverlusten, sofern die Sachwerte in Fremdwährungen gehandelt werden.
5. Es finden für den Kunden die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln Anwendung, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 

§ 12 Mitwirkungs-und Sorfaltspflichten des Kunden, Datenschutz

1.Der Kunde ist verpflichtet alle erforderlichen Informationen für eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Änderungen der persönlichen Daten (z.B. Änderung des Namens und der Anschrift, Änderung des Personenstands, Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden) oder die Änderung einer erteilten Vollmacht. Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein.Die von dem Verwahrer ausgehändigten Dokumente hat der Kunde unverzüglich auf Fehler und Vollständigkeit zu prüfen. 
Vor dem Hintergrund der Bestimmungen gemäß dem „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)“ verpflichtet sich der Kunde auf Verlangen des Verwahrers zur Legitimation durch Vorlage seines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. 
Die Vertragssprache ist deutsch. Der Verwahrer ist grundsätzlich berechtigt, erforderliche fremdsprachige Urkunden und Dokumente zurückzuweisen. Der Verwahrer ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Handlungen solange zu verweigern, bis eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache durch den Kunden vorgelegt wird. 
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Da¬ten zur Durchführung dieses Vertrages sowie der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

§ 13 Verfügung über den Miteigentum-Bruchteil 

1.Der Kunde kann eigenständig über seinen Miteigentums-Bruchteil am Sammelbestand der Sachwerte verfügen, ihn insbesondere ganz oder teilweise entgeltlich oder unentgeltlich übertragen, verpfänden oder sonst belasten. Er verpflichtet sich, derartige Verfügungen nur vorzunehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Regelungen dieses Vertrages auch für und gegen Sonderrechtsnachfolger gelten. Er hat den Verwahrer unverzüglich nach Vornahme einer Verfügung schriftlich davon zu unterrichten. 

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Erfüllungsort

 
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendung zwingen¬ der Vorschriften des Staates, in dem Kunden in ihrer Eigenschaft als Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt. 
2. Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – im Verhältnis zu Kaufleuten Fulda vereinbart. 
3. Sofern sich aus dem Verwahrvertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verwahrers.

 
§ 15 Änderungen der Vertragsbedingungen 

1. Sollte sich insbesondere aufgrund gesetzlicher Anforderungen oder einer Änderung der wirtschaftlichen Gegebenheiten das Bedürfnis zu einer Änderung oder Ergänzung der Vertragsbedingungen ergeben, so kann der Verwahrer diese ändern oder ergänzen und dies dem Kunden schriftlich mitteilen. Die jeweilige Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegt. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung bzw. Ergänzung der Vertragsbedingungen ausdrücklich hingewiesen. Der Widerspruch ist an Locos zu richten.

§ 16 Sonstige Bestimmungen 

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen oder des Verwahrvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Vertragsbedingungen oder des Verwahrvertrages hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder teil¬ weise unwirksamen Bestimmung gilt die entsprechende gesetzliche Regelung. 

§ 17 Widerrufsrecht

1. Das Widerrufsrecht des Kunden ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB für den Kauf von Sachwerten ausgeschlossen, da der Auftrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die LOCOS keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Aus diesem Grund besteht aufgrund gesetzlicher Ausnahmevorschrift (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB) auch für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern kein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Der Auftrag des Kunden wird also unmittelbar verbindlich und kann vom Kunden nicht widerrufen werden.
2.Schließt der Kunde einen Einlagerungsvertrag für die von ihm eingelieferten Sachwerte ab, steht dem Kunden für den Einlagerungsvertrag das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Absatz 1 (kein Widerrufsrecht beim Kauf von Sachwerten) bleibt davon unberührt. Im Falle des Widerrufes ist vom Kunden anzugeben, wie mit eventuell bereits gekaufter und eingelagerter Ware verfahren werden soll. Dabei sind die Regelungen in § 8 zu beachten.

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Einlagerungsvertrag (im Folgenden: Vertrag) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die LOCOS Deutschland GmbH & Co. KG, Am Riedrain 25, 36124 Eichenzell Tel.: + 49 6659-986320, Telefax: + 49 6659 98632-16, E-Mail: info@locos.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 18 Datenschutzhinweis: 

LOCOS Deutschland GmbH & Co KG erhebt zur Durchführung dieses Verwahrvertrages sowie der Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten personen- und vertragsbezogene Daten des Kunden, verarbeitet und nutzt diese. Sofern der Kunde der Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken eingewilligt hat, werden die Daten darüber hinaus für eigene Werbeaktionen von LOCOS genutzt. 
Es werden die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Datensicherung beachtet. 
Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken jederzeit durch formlose Mitteilung auf dem Postweg an die Locos Deutschland GmbH & Co KG, Am Riedrain 25, 36124 Eichenzell oder durch E-Mail an info@locos.de  widersprechen. Der Widerspruch gilt aber nicht für die zur Abwicklung Ihrer Verwahrung erforderlichen Daten. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Geschäftsabwicklung nutzen, verarbeiten und übermitteln, sowie die weitere Versendung von Werbemitteln an Sie einstellen. 
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die LOCOS Deutschland GmbH & Co KG, Am Riedrain 25, 36124 Eichenzell.Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf https://locos.de/datenschutzerklaerung/

Schlichtungsstelle:
 
Der Verwahrer ist bestrebt, diesen Vertrag betreffende Streitigkeiten einvernehmlich mit den Kunden beizulegen. Er ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und ist hierzu grundsätzlich auch nicht bereit. Sollte eine Streitigkeit nicht einvernehmlich mit einem Kunden beigelegt werden können, wird LOCOS über die Frage der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren im Einzelfall abschließend entscheiden und den Kunden hiervon in der gesetzlich vorgeschriebenen Form informieren. 
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, die auf elektronischem Wege geschlossen wurden, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (www.ec.europa.eu/consumers/odr) wenden. Diese Plattform vermittelt den Parteien den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, ist den Parteien unbenommen. 

Informationen über den Verwahrer:

LOCOS Deutschland GmbH & Co KG
Sitz: Eichenzell, eingetragen in das Handelsregister
des Amtsgerichts Fulda unter HRB 5484
Gesetzliche Vertreter: Daniel Sauer,
Ladungsfähige Anschrift: Am Riedrain 25, 36124 Eichenzell
Telefon: +49 (0) 6659 98632-0
Telefax: +49 (0) 6659 98632-16
Einen Augenblick bitte...
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